Es gibt in einem Vorstellungs-/Bewerbungsgespräch Fragen, die nicht beantwortet werden müssen, z. B. Fragen nach Vermögensverhältnissen, Austritts- oder Kündigungsgrund im vorherigen Job, Kinderwunsch, Schwangerschaft, Krankheiten, Partei- oder Religionszugehörigkeit. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Frage für die aufzunehmende Arbeit unbedingt relevant ist.
Auf Einträge von Straftaten im Führungszeugnis muss nicht hingewiesen werden. Wird aber danach gefragt, darf es nicht verheimlicht werden. Über Vorstrafen muss Auskunft erteilt werden, wenn sie für den potenziellen Job von Bedeutung sein könnten. Ist man z. B. wegen Trunkenheit am Steuer rechtskräftig verurteilt worden, muss man das bei einem Job, bei dem man selbst Auto fahren muss, auf Nachfrage wahrheitsgemäß beantworten. Dies gilt auch, wenn im Vorstellungsgespräch für eine Lehrstelle zur/zum Bankangestellten nach Vermögensdelikten wie Untreue, Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl gefragt wird.
Bewerbungskosten
Hat der Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, hat er dem Bewerber oder der Bewerberin die Vorstellungskosten zu ersetzen, gleichgültig, ob später ein Arbeitsvertrag geschlossen wird oder nicht (§ 670 BGB Ersatz von Aufwendungen). Dazu gehören die notwendigen Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Stellt sich der Bewerber unaufgefordert beim Arbeitgeber vor, hat er keine Ersatzansprüche gegen den potentiellen Arbeitgeber. Unter bestimmten Umständen übernimmt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter einen Teil der Kosten – unbedingt vorher informieren.
- Jobcenter Münster Hotline: Tel. 02 51/6 09 18-8 00
- Agentur für Arbeit Ahlen, Münster: Tel. 08 00/4 55 55 00 (kostenfrei)
- Weitere Tipps und Hilfe gibt es während der offenen Bewerbungshilfen im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib), weitere Infos Tel. 02 51/4 92-58 58
