Schwanger und minderjährig

In Bildung

Wird eine Minderjährige Mutter, hat sie die elterliche Sorge für ihr Kind. Ihr wird durch das Gericht ein Amtsvormund zur Seite gestellt, der sie bei den Formalitäten, wie z. B. der Vaterschaftsanerkennung oder der Klärung der Unterhalts- und Erbansprüche unterstützt. In Fragen der Vermögenssorge muss sie sich aber mit dem Vormund absprechen. Der Vormund darf aber nur mit dem Einverständnis der Mutter handeln (§ 1673 Abs. 2 BGB Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis) und kann nicht eigenmächtig (also ohne das Einverständnisder Mutter) Entscheidungen treffen.
Ist der Vater des Kindes volljährig und hat die Vaterschaft anerkannt (die Mutter des Kindes muss dieser Anerkennung schriftlich zustimmen), kann er auch die Sorgerechtserklärung unterschreiben und bekommt somit auch das Sorgerecht für das Kind.

Alle Eltern haben Anspruch auf Kindergeld. Das passende Formular für die Antragsstellung ist als Download auf www.arbeitsagentur.de zu finden. Alle Fragen dazu beantwortet die jeweils zuständige Kindergeldkasse. In Münster ist es die Familienkasse Rheine, Tel. 0 18 01/54 63 37, Familienkasse-Rheine@arbeitsagentur.de. 
Bei allen weiteren Fragen rund um dieses Thema kann man sich an den Fachdienst Vormundschaften des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, Tel. 02 51/4 92-51 60, wenden.

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