Bis zum 18. Geburtstag entscheiden die Eltern über den Aufenthaltsort ihres Kindes, also auch über die Frage, ob es allein Urlaub machen darf. Wer unter 18 ist und ohne die Eltern verreisen möchte, ob allein oder mit Freunden und Freundinnen, sollte eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitführen.
Darin sollten auch die Dauer und das Ziel der Reise angegeben sein. Empfehlenswert ist auch eine Kopie des Ausweises von Mutter oder Vater und deren Kontaktdaten, unter denen sie zum Zeitpunkt der Reise zu erreichen sind.
Man sollte aber immer das Jugendschutzgesetz des jeweiligen Reiselandes beachten (im Hinblick auf Alkohol trinken, Ausgehen und Aufenthalt in Diskotheken usw.), da die Vorschriften je nach Zielort unterschiedlich sein können.
Für Europa (und einige außereuropäische Staaten) nachzuschlagen im Europäischen Jugendschutzatlas MDA 12. Es empfiehlt sich außerdem, die speziellen Beförderungsbedingungen (z. B. für Minderjährige) des jeweiligen Reiseanbieters (Deutsche Bahn, Anbieter von Fernreisebussen usw.) zu beachten.
- Europäischer Jugendschutzatlas MDA 12: www.bag-jugendschutz.de.
