Die Nutzungsbedingungen des Anbieters bestimmen über die Nutzung und den Umgang mit legal erworbener Musik als mp3 Download. So darf sie entweder nur zu eingeschränkten Zwecken kopiert werden oder ihre Wiedergabe ist nur auf bestimmten Geräten erlaubt. Aus rechtlicher Sicht stellt sich aber die Frage, ob diese Einschränkungen überhaupt zulässig sind. Dazu gibt es bis heute so gut wie keine Rechtsprechung, deshalb ist man gut beraten, sich an die jeweiligen Nutzungsbedingungen zu halten.
Und was ist mit CDs?
Werden CDs ohne Zustimmung des Rechteinhabers kopiert, macht man sich strafbar (§ 106 UrhG Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke). Einzige Ausnahme: Wer eine CD kauft, darf sie für den privaten Gebrauch auch kopieren, z. B. um sie auch im Auto hören zu können. Die Kopien dürfen aber ausschließlich zur privaten Nutzung erstellt werden (es ist also erlaubt, eine kostenlose Kopie für einen Freund oder ein Familienmitglied zu machen). Sie müssen von einer legalen Vorlage stammen (also keine Kopie einer Kopie oder von Musikstücken aus Internet-Tauschbörsen) und die Original-CD darf keinen Kopierschutz haben.
Eine Umgehung des Kopierschutzes, z. B. mit einer geeigneten Software, ist rechtswidrig. Auf keinen Fall darf man kopierte CDs verkaufen, tauschen, verschenken oder sie öffentlich abspielen, z. B. bei einer Party im Jugendheim (§ 53 Abs. 1 und Abs. 6 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch). Auch darf man nicht beliebig viele Kopien herstellen. Zulässig sind laut Gesetz „einzelne Vervielfältigungsstücke“. Die genaue Anzahl ist juristisch nicht eindeutig festgelegt und einzelfallabhängig – eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1978 beschränkt die Anzahl aber auf 7 Kopien.
- Verbraucherzentrale NRW e.V./Klicksafe.de:„ Musik im Netz – Runterladen ohne Reinfall!“: www.klicksafe.de (Menüpunkt „Materialien“)
- iRights.info: „Musik und Filme kopieren: Privatkopie und Co.“: www.irights.info/artikel/privatkopie-und-co
- Rechtsfragen im Netz – Themenreihe von iRights.info + klicksafe Schwerpunkt 13: „Was darf man mit digital gekaufter Musik machen?“: www.klicksafe.de/irights