Mobbing und Stalking

In Bildung

Mobbing

Mobbing (aus dem Englischen „to mob“ = anpöbeln, schikanieren) nennt man die meist psychische Misshandlung eines Menschen –systematisch und über einen längeren Zeitraum hinweg. Beim Mobbing (auch Bullying genannt) handelt es sich nicht um einen Konflikt zwischen zwei Menschen oder Parteien, sondern um einseitig ausgeübte und langanhaltende Gewalt.

Symptomatisch für Mobbing ist die Tatsache, dass zwischen dem Opfer und dem Täter oder der Täterin ein Machtungleichgewicht besteht. In vielen Fällen greift das Mobbing immer weiter um sich, bis manchmal die ganze Gruppe mitmacht. Häufig drohen dem Mobbing-Opfer Beleidigungen und Schikanierungen bis hin zur Ausgrenzung aus der Gemeinschaft, z. B. der Klasse.
Zu Mobbing zählt aber z. B. auch das Zerstören und Wegnehmen von Eigentum (wie Schulmaterialien) und körperliche Übergriffe wie schubsen, Bein stellen, festhalten. Aus unterschiedlichen Gründen fangen Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, an zumobben. Oft wird Frust, der woanders erfahren wird, an einer/m vermeintlich Schwächeren oder als irgendwie anders empfundenen Kind oder Jugendlichen stellvertretend ausgelebt. Wer unter Mobbing leidet, hat ein Recht auf Hilfe durch seine Lehrkräfte oder Vorgesetzten. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler beispielsweisedurch die Schikane der Mitschüler oder eines Lehrenden erkrankt und die Schule nichts gegen das schädigende Verhalten unternommenhat, kann die Schülerin oder der Schüler auf Schadensersatz und Schmerzensgeld klagen.
Art. 1, 2, 3 GG, § 823 BGB (Schadensersatzpflicht), § 27 StGB (Beihilfe), § 185 StGB (Beleidigung), § 186 StGB (Üble Nachrede), § 223 StGB (Körperverletzung), § 240 StGB (Nötigung), § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung), § 3 AGG (Begriffsbestimmungen) greifen jeweils in Teilbereichen – es gibt in Deutschland kein Mobbing-Gesetz, aber zahlreiche Urteile zu diesem Thema.

Stalking

Stalking ist dem Mobbing sehr ähnlich, der Täter oder die Täterin quält sein Opfer allerdings in der Regel, weil es seine Liebe nicht oder nicht mehr erwidert. Unter Stalking versteht man das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Dazu gehören Verfolgung, Auflauern,gehäuftes Anrufen oder SMS-Schicken.
In Deutschland ist Stalking seit 2007 strafbar unter dem Tatbestand „Nachstellung“ und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden (§ 238 StGB Nachstellung). Außerdem terrorisieren die Täter und Täterinnen ihre Opfer oft so stark, dass die Handlungen Straftatbestände erfüllen wie Nötigung (§ 240 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Freiheitsberaubung (§ 239 StGB).
Bislang war es für die Verurteilung eines Stalkers notwendig, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt haben – etwa wenn die betroffene Person deshalb umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Seit Dezember 2016 ist Stalking auch dann strafbar, wenn das Opfer sein Leben trotz der Nachstellungen nicht geändert hat. Mit dem neuen Gesetz kann der Täter nämlich schon dann bestraft werden, wenn sein Verhalten objektiv geeignet ist, für eine solch schwerwiegende Beeinträchtigung zu sorgen.

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