Für Familie Klein ist seit langem klar: Die Grundschule um die Ecke ist die richtige für ihre Tochter Mia. Sie ist leicht zu erreichen, hat einen guten Ruf, und Mias Kita-Freundinnen gehen auch dorthin – die Schulanmeldung ist schnell erledigt. Für andere Eltern ist der erste Schritt ins Schulleben mit mehr Entscheidungen verbunden:
Irfan soll in eine Gemeinschaftsschule gehen, Tatjana soll dieselbe Schule besuchen wie ihr älterer Bruder, Zoes Eltern wünschen eine musikbetonte Schule: Alle drei Familien müssen dennoch zur zuständigen Schule im Einzugsbereich gehen, um ihre Kinder anzumelden. Dort stellen sie einen Umschulungsantrag, in dem sie ihre Gründe angeben. Gründe wie „die Einzugsschule hat einen schlechten Ruf“ zählen übrigens nicht. Akzeptiert wird nur, dass gewachsene Bindungen zu anderen Kindern durch den Besuch der Einzugsschule beeinträchtigt werden, dass die Eltern ein bestimmtes Schulprogramm, Fremdsprachenangebot oder eine gebundene Ganztagsschule wünschen oder dass die Betreuung an der anderen Schule sehr viel leichter zu regeln ist. Nun heißt es Nerven bewahren: Sie erfahren erst im April oder Mai, ob Ihr Kind einen Platz an der gewünschten Schule bekommt – denn auch diese Schule muss zuerst die Kinder aus dem eigenen Einzugsbereich aufnehmen. Sollten Sie eine Absage erhalten, können Sie dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind ein weiteres Jahr in die Kita gehen sollte, weil es dort besser gefördert werden kann, können Sie bei der Schulanmeldung einen Antrag auf Zurückstellung stellen. Der Schulrat im Bezirk entscheidet über Ihren Antrag auf der Grundlage Ihrer Begründung, der Stellungnahme der Kita und des Gutachtens des Schularztes oder des schulpsychologischen Dienstes.
Hat Ihr Kind eine Behinderung, müssen Sie die sonderpädagogische Förderung erneut beantragen. Bei Kindern mit Körper- oder Sinnesbehinderungen geht das schnell und problemlos. Länger dauert es, wenn Sie nur vermuten, dass Ihr Kind eine Behinderung beim Lernen oder in der emotional-sozialen Entwicklung haben könnte. Auch dann sollten Sie bei der Schulanmeldung einen „Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs“ stellen. Ein Sonderpädagoge wird dann Ihr Kind untersuchen und empfehlen, welche besondere Förderung es braucht.
Sie haben sich für eine Schule entschieden und Ihr Kind angemeldet: Der erste Schritt ist getan. Aber nun kommen weitere Termine und Entscheidungen auf Sie zu.
Als Marita mit ihrer Tochter Mia vor der Tür der Schulärztin wartet, hat sie ein ähnliches Gefühl wie vor ihrer eigenen Abschlussprüfung: Wird Mia die Tests bestehen? Darum geht es aber gar nicht. Die Schulärztin prüft nicht, ob Mia zur Schule gehen soll – das steht bei den allermeisten Kindern sowieso fest. Sie möchte wissen, ob Mia gut hört und sieht, ob sie Stift und Schere halten kann, ob sie rückwärts laufen und Phantasiewörter nachsprechen kann. Vielleicht braucht Mia eine Brille – oder die Ärztin wird Mia empfehlen zum Turnen zu gehen. Der beste Unterricht nützt nichts, wenn ein Kind ihm sprachlich nicht folgen kann. Deswegen wird das Sprachvermögen aller Kinder im Frühjahr vor der Schulanmeldung in den Kitas getestet. Kinder, die bei den Tests Schwierigkeiten hatten, bekommen eine besondere Sprachförderung in der Kita. Das gilt übrigens auch für Kinder, die vorher gar nicht in der Kita waren: Sie müssen jetzt drei Stunden täglich zur Sprachförderung in die Kita gehen. Sie können dort bis zu sieben Stunden bleiben – das letzte Kitajahr vor Schulbeginn ist kostenlos, nur für das Mittagessen müssen Eltern zahlen. Das Sprachlerntagebuch, das die Erzieherinnen für Ihr Kind führen, sollten Sie der Klassenlehrerin übergeben – sie kann dann besser entscheiden, was Ihr Kind braucht.
Alle Münster Grundschulen garantieren eine kostenfreie Betreuung von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Entscheiden Sie sich für eine offene Ganztagsschule und benötigen Sie eine ergänzende Betreuung (Hort) vor 7.30 Uhr, nach 13.30 Uhr oder in den Schulferien, müssen Sie dies beim Jugendamt beantragen. Das Formular erhalten Sie in der Schule oder in der Kita. Sie geben es mit den Nachweisen über Ihre Berufstätigkeit, Arbeitssuche oder Ausbildung beim Jugendamt ab. Das entscheidet dann über den Bedarf.
Die Kosten richten sich nach Ihrem Einkommen.
Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.
Bild: Rita Köhler_pixelio.de