In NRW gibt es keine Regelung über ein Handyverbot an Schulen. In der Regel müssen Handys, Tablets und Co. aber während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein. Wenn Schülerinnen und Schüler im Unterricht nicht mitarbeiten (dazu gibt es laut Schulgesetz eine generelle Verpflichtung), können Handys vorübergehend aus dem Unterricht ausgeschlossen werden.
Bei einer Prüfung dürfen die Handys auch im Vorfeld eingesammelt werden. Ein grundsätzliches Verbot auf dem Schulhof ist aber nicht vorgesehen. Details regelt die Schulordnung der jeweiligen Schule.
- iRigths.info: „Handys an Schulen: Häufige Fragen und Antworten“ www.irights.info
- Handysektor: Handy in der Schule: das sagt das Gesetz www.handysektor.de
- Klicksafe: Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz: Spielregeln im Internet/ Durckblicken im Rechte-Dschungel (Teil 4) – „Handys an Schulen: Häufige Fragen und Antworten“ S. 67 ff www.klicksafe.de
