Gewalt auf dem Handy

In Bildung

Handys können heute viel mehr als Telefonieren und SMS verschicken. Fotografieren, filmen, im Internet surfen oder Daten übertragen – mit dem Handy ist vieles alltäglich geworden. Das bietet für Jugendliche Chancen, aber auch Risiken. Man kann sich schon strafbar machen, wenn man brutale Gewaltfilme, Pornos, Happy- Slapping *– oder Snuff **-Videos auf dem Handy hat. Besonders problematisch wird es, wenn man sie auch noch an andere weiterleitet oder mit anderen teilt (§ 131 StGB Gewaltdarstellung).
Generell ist es strafbar, Minderjährigen gewaltverherrlichende und pornografische Filme anzubieten oder ihnen zugänglich zu machen (§ 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften). Das heißt: zeigt oder schickt ein 17-Jähriger seiner 16-jährigen Freundin einen entsprechenden Film (auch per Bluetooth), ist das eine kriminelle Handlung.

Dies gilt auch zwischen zwei Minderjährigen. Wer illegale Inhalte im Internet für Minderjährige anbietet, macht sich ebenfalls strafbar. Wer jemanden beim „Happy-Slapping“ oder bei anderen verbotenen Aufnahmen beobachtet und diese Straftat nicht meldet, begeht damit selbst eine Straftat – und zwar wegen unterlassener Hilfeleistung!
Wer jemanden ungefragt oder gegen seinen Willen in dessen Wohnung oder einem vergleichbar geschützten Raum (z. B. auf der Schultoilette, in der Umkleidekabine oder im Solarium) filmt oder fotografiert, macht sich strafbar (§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen).

* Happy-Slapping – Englisch für „fröhliches Schlagen“: Spontaner brutaler Angriff auf eine (unbekannte) Person, der meist von einem Dritten mit dem Handy gefilmt und verbreitet wird.

** Snuff-Videos – Englisch „to snuff someone out“ heißt „jemanden auslöschen“: Filme, in denen Todesinszenierungen zu sehen sind, die der Unterhaltung dienen; sie werden über Internet und Handys getauscht.

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