Frisiert fahren

In Bildung

Wer mit Mofa-Führerschein ein frisiertes Mofa fährt, ist „ohne Fahrerlaubnis“ unterwegs (§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis).

Denn dieser Führerschein ist nur für die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit des Mofas (max. 25 km/h) gültig.

Dies wird mit einer Geldstrafe, meist auch mit einem Fahrverbot bestraft und ins Verkehrszentralregister eingetragen.
Möchte man später eine andere Fahrerlaubnis haben, kann die abgelehnt werden, wenn zuvor schon „erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen“ wurde (§ 11 FeV Eignung).

Riskant ist das Fahren mit einem frisierten Mofa auch, weil man keinen Versicherungsschutz hat. Kommt es zu einem Unfall, muss man unter Umständen selbst den Schaden des Unfallgegners bezahlen.

Das Frisieren selbst gilt als Ordnungswidrigkeit, da das Mofa nicht für diese Geschwindigkeit zugelassen ist.

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