Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken
Auch „Werke der Literatur“ sind durch das Urheberrecht geschützt, darunter fallen auch Gedichte, wissenschaftliche Aufsätze, journalistische Artikel und sogar Schulaufsätze. Wer sicher gehen will, benutzt nur Texte mit der entsprechenden „Creative-Commons- Lizenz“ oder nimmt Texte, die älter als 70 Jahre alt sind. Erlaubt ist aber das Zitieren von Texte, aber auch hierbei gibt es einiges zu beachten.
- Nachzulesen im Merkblatt „Zitieren im WWW – Regeln und Besonderheiten von Text- und Bildzitaten im Internet“ unter www.klicksafe.de/irights
Und es gibt noch mehr zu beachten, will man sich mit dem eigenen Profil oder der eigenen Homepage nicht strafbar machen. Beispielsweise dürfen keine verfassungswidrigen Texte oder Symbole gezeigt werden, wie einen Aufruf zum Heiligen Krieg oder ein Hakenkreuz. Die Unterstützung verfassungswidriger Organisationen ist ebenso verboten wie Volksverhetzung. Man darf also z. B. keine Minderheiten oder Gruppen beleidigen.
Strafbar ist es außerdem, zu einer Straftat aufzurufen oder dazu Anleitungen anzubieten, beispielsweise für den Bau einer Bombe, um damit einen Anschlag zu verüben.
Tier- und kinderpornografische Darstellungen und Gewaltdarstellungen haben im Internet nichts zu suchen. Wer sie zeigt, macht sich strafbar, und auch der, der sie herunterlädt und dauerhaft auf eigenen Datenträgern abspeichert. Wer beispielsweise kinderpornografische Inhalte herunterlädt und dauerhaft speichert, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
Dies gilt auch, wenn man E-Mails mit verbotenen Inhalten auf seinem PC belässt und nicht sofort löscht (§184 b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften). Bei gewaltfreier Pornographie gelten die Maßgaben des Jugendschutzgesetzes. Auch wer pornographische Bilder oder Filme Minderjährigen zur Verfügung stellt, kann sich strafbar machen.
- EU-Initiative Klicksafe: Broschüre „Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet“: www.klicksafe.de
