Flüchtlinge: OVG in Münster entscheidet über Status

In Integration, Münster

Droht jedem Flüchtling aus Syrien bei einer Rückkehr Verfolgung, Festnahme oder Folter? Darüber streiten Betroffene, das zuständige Bundesamt und die Verwaltungsgerichte.

Jetzt entscheidet das OVG in Münster.

Von dpa / wn.de

Münster (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht in Münster schaltet sich heute in einen Streit um den Status von Flüchtlingen aus Syrien ein. Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit syrischen Asylbewerbern nur einen eingeschränkten, sogenannten «subsidiären Schutz» einräumt, klagen bundesweit Zehntausende vor den Verwaltungsgerichten. Der Aufenthalt von syrischen Flüchtlingen in Deutschland ist somit lediglich für ein Jahr gesichert, ein Familiennachzug nicht möglich.




Strittig ist, ob Kriegsflüchtlinge bei einer Rückkehr grundsätzlich mit politischer Verfolgung, Festnahme oder Folter rechnen müssen. In dem jetzt vor dem OVG verhandelten Fall hatte sich der Betroffene in der ersten Instanz im Herbst 2016 erfolgreich gegen die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF durchgesetzt.

Seitdem sind die Fallzahlen weiter gestiegen. Ende Januar lagen allein am Verwaltungsgericht Münster 1900 Klagen vor. Landesweit sind es nach Angaben einer OVG-Sprecherin an allen sieben Verwaltungsgerichten knapp 12 300 Syrien-Verfahren. Obergerichte in Deutschland haben bislang die Entscheidungspraxis des BAMF gestützt.

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