Gerade bei YouTube ist nicht klar, was illegal zur Verfügung gestellt wird oder nicht, d. h. der Download von YouTube-Videos für den privaten Bereich ist immer noch eine rechtliche Grauzone.
Ein YouTube-Nutzer kann kaum ermitteln, ob eine Videodatei z. B. einer bekannten Musikerin rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde oder nicht. Deshalb wird man in der Regel als Nutzerin oder Nutzer nicht damit rechnen müssen, bei einem Download solcher Dateien auf den eigenen Rechner urheberrechtlich belangt zu werden.
Anders sieht es mit dem Upload (also dem Hochladen) von Videos aus. Fremde Videos sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt, sie dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers oder Nutzungsberechtigten im Internet veröffentlicht werden.
Der Upload ohne eindeutige Zustimmung ist ein klarer Urheberrechtsverstoß. Der Urheber oder Nutzungsberechtigte hat in diesen Fällen Unterlassungs-, Beseitigungs-, Schadenersatzansprüche gegen den Hochladenden bzw. die Hochladende. Dies gilt natürlich auch für Flickr, MySpace, Facebook, im Blog, im Forum, bei Wiki oder in einer Tauschbörse.
