Wer Auto oder Motorrad fährt, muss den Führerschein bei sich führen. Hat man ihn vergessen, gilt das als Ordnungswidrigkeit, für die es meist eine Geldstrafe gibt.
Wer gar keinen Führerschein hat und trotzdem ein Fahrzeug fährt, begeht eine Straftat. Das gilt auch, wenn man zwar eine Fahrerlaubnis hat (z.B. für ein Mofa), die aber nicht für das tatsächlich genutzte Fahrzeug gilt (z.B. ein Auto). Hier ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu rechnen.
Manche haben einen Führerschein, dürfen aber trotzdem nicht fahren, weil er ihnen entzogen oder eine Sperre verhängt wurde, z. B. wegen Alkohol am Steuer. Wer trotzdem fährt, macht sich ebenfalls strafbar. Die Polizei kann das Fahrzeug einbehalten.
Wird der Führerschein entzogen, heißt das, er wird vernichtet und ist für immer weg. Das Gericht setzt eine Frist (Führerscheinsperre) fest, nach der man wieder eine neue Fahrprüfung ablegen darf, das sind in der Regel mindestens sechs Monate.
Meistens muss man noch eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) machen, bevor man wieder zur Fahrschule kann. Die MPU wird immer dann angeordnet, wenn davon ausgegangen wird, dass man nicht die Eignung zur Führung eines Fahrzeuges hat (z.B. weil man Drogen genommen hat oder wiederholt ohne Fahrerlaubnis gefahren ist).
Auch Schnuppern und Üben sind verboten – wenn also beispielsweise der Vater seiner 15-jährigen Tochter erlaubt, mal ein paar Meter mit seinem Wagen zu fahren, machen sich gleich beide strafbar (§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis).