In Deutschland gilt das vorsätzliche Fahren ohne Fahrschein als Straftat. Wird man in Bus oder Bahn ohne gültigen Fahrausweis erwischt, werden die persönlichen Daten festgehalten und ein sogenanntes „erhöhtes Beförderungsgeld“ verlangt.
Es liegt derzeit beispielsweise in den Bussen der Stadtwerke bei 60 Euro. Wer wiederholt auffällt, muss mit einer Anzeige rechnen. Eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sind möglich.
Wer eine gefälschte Fahrkarte vorzeigt, muss mit einer Strafe wegen Urkundenfälschung oder Betrugs rechnen (§ 263 StGB Betrug, § 265 a StGB Erschleichen von Leistungen, § 267 StGB Urkundenfälschung).
