Besitz
Wer illegale* Drogen besitzt, macht sich strafbar und muss mit polizeilichen Ermittlungen rechnen. Ob eine Strafe verhängt wird, hängt nicht von der Art der Droge ab, sondern von der Menge und der jeweiligen Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Der Besitz einer „geringen Menge zum Eigenbedarf“ kann unbestraft bleiben. Wie viel eine „geringe Menge“ ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wer innerhalb der Grenzen bleibt, kann straffrei ausgehen, wenn der Staatsanwalt das Verfahren einstellt. Bei Jugendlichen wird das Verfahren in der Regel aus pädagogischen Gründen eröffnet (§ 29 BtMG Straftaten).
[* Illegal sind Betäubungsmittel, die der Gesetzgeber als besonders gesundheitsgefährdend eingestuft hat und bei denen von einem hohen Suchtpotenzial ausgegangen wird. Dies sind z. B. Heroin, Kokain, LSD, Opium, Cannabis und Ecstasy.]
Konsum
Der Konsum von Drogen ist per Gesetz nicht verboten, wohl aber der Besitz. Aber man kann eben nichts konsumieren, was man nicht auch besitzt. Um sich strafbar zu machen, kann unter Umständen der Moment ausreichen, in dem man den Joint in die Hand nimmt.
Handel
Strafbar macht sich außerdem, wer Drogen anbaut, herstellt, mit ihnen handelt, sie aus anderen Ländern nach Deutschland bringt oder sie aus Deutschland in andere Länder ausführt. Es drohen Geld- und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Das gilt auch, wenn man selbst Drogen kauft oder sie verschenkt (§ 29 BtMG Abs. 1 Straftaten).
