
Der Beirat für den Islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (7. Schulrechtsäderungsgesetz) vom 22. Dezember 2011 gegründet.
In dem Gesetz heißt es:
«Das Ministerium bildet einen Beirat, der die Anliegen und die Interessen der islamischen Organisationen bei der Einführung und der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts nach Absatz 1 als ordentliches Unterrichtsfach vertritt.
Der Beirat stellt fest, ob der Religionsunterricht den Grundsätzen im Sinne des Artikels 7 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz entspricht.
Er ist an der Erstellung der Unterrichtsvorgaben, der Auswahl der Lehrpläne und Lehrbücher und der Bevollmächtigung von Lehrerinnen und Lehrern zu beteiligen. Eine ablehnende Entscheidung ist nur aus religiِsen Gründen zulässig, die dem Ministerium schriftlich darzulegen sind.»
Der Beirat setzt sich aus acht theologisch, religionspädagogisch oder islamwissenschaftlich qualifizierten Vertretern zusammen, von denen jeweils vier von den islamischen Organisationen in Nordrhein-Westfalen und vier vom Ministerium im Einvernehmen mit dem KRM bestimmt werden.
