Wer das Passwort eines fremdem PC-/Mail-Accounts knackt und sich Kenntnis der Daten verschafft, macht sich strafbar (§ 202a StGB Ausspähen von Daten).
Man muss die Daten nicht alle gelesen haben, es reicht schon aus, wenn man einfach nur schaut, wer der Person geschrieben hat, ohne auch nur eine einzige Mail zu öffnen.
Das bloße Eindringen in ein Computersystem (ohne sich Daten zu verschaffen) ist ebenfalls strafbar, wenn dadurch Daten verändert werden (z. B. das Profil in einem sozialen Netzwerk).
Wird man erwischt, können auch hier hohe Schadensersatzforderungen auf einen zukommen. Zudem ist man in den meisten Fällen seinen Rechner los, da dieser von der Polizei beschlagnahmt wird.
