Das Bildungs- und Teilhabe Paket. Zahlt sich aus!

In Bildung

Ihr Kind ist nicht besser oder schlechter als andere. Es fehlt nur oft  das Geld, um ihm die Chancen zu eröffnen, die es verdient?
Das Bildungs- und Teilhabe Paket mach das leichter. Auch für Ihr Kind, wenn es noch keine 25 Jahre alt ist.
Die Voraussetzung dafür ist, Sie bzw. Ihr Kind erhalten eine dieser Leistungen: -Arbeitslosengeld II  oder Sozialgeld.
– Sozialhilfe nach SGB XII.
-Leistungen nach dem Asylbewerber
-leistungsgesetz.
–Wohngeld.
Oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskinder
-geldgesetz.
Stimmen diese Voraus-setzungen, ist  es einfach:
-Sie stellen den Antrag und Ihr Kind kann mitmachen. Das Bildungs- und Teilhabe Paket unterstützt durch  Zuschüsse,  manchmal auch durch Kostenübernahme.
So kann Ihr Kind:
– bei Ausflügen und Fahrten von Schulen mitmachen.
-an Kultur- und Ferien Angeboten teil-nehmen (-17 Jahre). -Angebote von Vereinen Wahrnehmen (-17 Jahre). von Nachhilfe profitieren. – die nötige Schule Ausrüstung bekommen „Tornister,  Sportzeug, Hefte, Bücher“
-mittags in der Schule essen.
-wenn es eine auswärtige Schule besucht, Fahrkosten erhalten (im Einzelfall). Übrigens: Auch Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, können vom Bildungs- und Teilhabe Paket  profitieren.
An den Schulen gibt es Fachkräfte aus der Sozialarbeit.
Sie beraten Sie gern, ob das Paket für Sie passt, wie Ihr Kind daraus unterstützt werden kann, und helfen bei der Antragstellung.

Bild:Hofschläger_pixelio.de

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