Ihr Kind ist nicht besser oder schlechter als andere. Es fehlt nur oft das Geld, um ihm die Chancen zu eröffnen, die es verdient?
Das Bildungs- und Teilhabe Paket mach das leichter. Auch für Ihr Kind, wenn es noch keine 25 Jahre alt ist.
Die Voraussetzung dafür ist, Sie bzw. Ihr Kind erhalten eine dieser Leistungen: -Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.
– Sozialhilfe nach SGB XII.
-Leistungen nach dem Asylbewerber
-leistungsgesetz.
–Wohngeld.
Oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskinder
-geldgesetz.
Stimmen diese Voraus-setzungen, ist es einfach:
-Sie stellen den Antrag und Ihr Kind kann mitmachen. Das Bildungs- und Teilhabe Paket unterstützt durch Zuschüsse, manchmal auch durch Kostenübernahme.
So kann Ihr Kind:
– bei Ausflügen und Fahrten von Schulen mitmachen.
-an Kultur- und Ferien Angeboten teil-nehmen (-17 Jahre). -Angebote von Vereinen Wahrnehmen (-17 Jahre). von Nachhilfe profitieren. – die nötige Schule Ausrüstung bekommen „Tornister, Sportzeug, Hefte, Bücher“
-mittags in der Schule essen.
-wenn es eine auswärtige Schule besucht, Fahrkosten erhalten (im Einzelfall). Übrigens: Auch Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, können vom Bildungs- und Teilhabe Paket profitieren.
An den Schulen gibt es Fachkräfte aus der Sozialarbeit.
Sie beraten Sie gern, ob das Paket für Sie passt, wie Ihr Kind daraus unterstützt werden kann, und helfen bei der Antragstellung.
Bild:Hofschläger_pixelio.de
One commentOn Das Bildungs- und Teilhabe Paket. Zahlt sich aus!
I don’t think the title of your article matches the content lol. Just kidding, mainly because I had some doubts after reading the article. https://accounts.binance.com/ka-GE/register?ref=P9L9FQKY