Computerbetrug/Computersabotage

In Bildung

Computerbetrug

Computerbetrug ist ein Sonderfall des „normalen“ Betrugs und ein Straftatbestand (§ 263a StGB Computerbetrug).

Dazu gehören zum Beispiel die Benutzung einer gefälschten oder manipulierten EC-Karte am Bankautomaten, das sog. Phishing (über gefälschte Internetadressen, E-Mail oder Kurznachrichten wird versucht, an Daten und Passwörter z. B. für Bankverbindungen und Kreditkarten zu kommen) oder auch die Programmierung von Computeroder Handyviren. Der Strafrahmen beträgt bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Computersabotage

Hierzu gehört das Verstopfen oder „Fluten“ von Servern mit extrem vielen Nachrichten, DoS-Attacken (ein Server wird mit Anfragen überschüttet, so dass er zusammenbricht) sowie das Einbringen von Computerviren, trojanischen Pferden oder Würmern.

Bei der Computersabotage muss der Täter PC-Anlagen oder Daten fremder Unternehmen oder Behörden (keine Privat-PCs) stören.

Hier drohen nach dem Gesetz Strafen von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 303b StGB Computersabotage). Außerdem können die Geschädigten selbst hohe Schadensersatzforderungen stellen.

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