Computerbetrug
Computerbetrug ist ein Sonderfall des „normalen“ Betrugs und ein Straftatbestand (§ 263a StGB Computerbetrug).
Dazu gehören zum Beispiel die Benutzung einer gefälschten oder manipulierten EC-Karte am Bankautomaten, das sog. Phishing (über gefälschte Internetadressen, E-Mail oder Kurznachrichten wird versucht, an Daten und Passwörter z. B. für Bankverbindungen und Kreditkarten zu kommen) oder auch die Programmierung von Computeroder Handyviren. Der Strafrahmen beträgt bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
- Aktuelle Fälle und allgemeine Rechtsfragen zum Thema: www.computerbetrug.de
Computersabotage
Hierzu gehört das Verstopfen oder „Fluten“ von Servern mit extrem vielen Nachrichten, DoS-Attacken (ein Server wird mit Anfragen überschüttet, so dass er zusammenbricht) sowie das Einbringen von Computerviren, trojanischen Pferden oder Würmern.
Bei der Computersabotage muss der Täter PC-Anlagen oder Daten fremder Unternehmen oder Behörden (keine Privat-PCs) stören.
Hier drohen nach dem Gesetz Strafen von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 303b StGB Computersabotage). Außerdem können die Geschädigten selbst hohe Schadensersatzforderungen stellen.
