Wie sieht es mit Bildern/Fotos aus dem Netz für Referate, Arbeitsblätter und Flyer aus? Grundsätzlich ist diese Frage nicht ganz eindeutig zu beantworten. Wenn Bilder aus dem Internet, aus Büchern oder Zeitschriften ohne Einwilligung des Rechteinhabers verwendet werden, ist das erlaubt, solange das Referat nur einem begrenzten Teilnehmerkreis, also z. B. eine Klasse, vorgetragen wird. Man darf es aber auf keinen Fall ins Netz stellen, z. B. auf die Schulwebseite. Ein Sonderfall sind Bilder, die gezeigt werden, um sich mit ihnen auseinanderzusetzen, z. B. Bilder von einem berühmten Kunstwerk. Beschäftigt sich das Referat genau damit, dann darf das Kunstwerk auch unbeschränkt öffentlich wiedergegeben werden.
Werden Fotos verwendet, auf denen Personen eindeutig zu erkennen sind, so sind neben der Fotografin oder dem Fotografen auch die abgelichteten Personen um Erlaubnis zu fragen. Hiervon ausgeschlossen sind Personen der Zeitgeschichte, wie z. B. Angela Merkel oder Manuel Neuer.
Das gleiche gilt auch für Flyer oder die Schulwebseite. Auch wenn es in den genannten Fällen sehr selten zu Abmahnungen kommt, empfiehlt es sich, lizenzfreie Bilder zu verwenden ( „Foto … und das Recht am eigenen Bild„).
- Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.: „AJS Merkblatt Bildrechte“: www.ajs.nrw.de
