Beratung ohne Wissen der Eltern

In Bildung


Egal, ob kleine Sorgen oder große Nöte: Kinder und Jugendliche können sich in allen Lebenslagen Rat und Hilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Tel. 02 51/4 92-51 01) holen: bei Problemen im Elternhaus, in der Schule, bei Fragen zur Freizeitgestaltung, zum Jugendschutzgesetz oder zum Taschengeld.

Wer sich in einer Notlage befindet, hat einen Anspruch darauf, ohne Wissen der Eltern beraten zu werden (§ 8 Abs. 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen).

Dabei hat man auch das Recht, eine vertraute Person zur Unterstützung mit in die Gespräche zu nehmen.

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