Bankgeschäfte

In Bildung

Girokonto

Das Girokonto ist das „Standardkonto“ für den täglichen/regelmäßigen Gebrauch. Es dient der Abwicklung aller Bankgeschäfte, insbesondere im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Gehalt, Rechnungen, Miete: all diese Zahlungen laufen über Girokonten. Jugendliche unter 18 Jahren können das Girokonto nur im Beisein der Eltern, unter Vorlage eines Ausweises und mit Unterschrift der Eltern eröffnen. Auch dürfen Jugendliche nur so lange über das Girokonto verfügen, wie Guthaben vorhanden ist. Ist kein Geld darauf, bekommen sie weder Bargeld am Automaten, noch können sie mit der Kundenkarte einkaufen.

Dispositionskredit

Der Dispositionskredit (kurz: Dispokredit) ist ein Überziehungskredit. Er kann nur vereinbart werden, wenn man volljährig ist und über ein eigenes, regelmäßiges Einkommen verfügt. Der Kreditrahmen (Überziehungslimit) bewegt sich in der Regel bis zu einem dreifachen Netto-Monatseinkommen. Die Zinsen dafür sind typischerweise sehr hoch. Der Dispokredit eignet sich für kleinere Geldbeträge, die problemlos zurückgezahlt werden können, und sollte nur als kurzfristige Notlösung genutzt werden. Da bei einem Dispokredit keine festen Rückzahlungsraten vereinbart werden, muss selbst darauf geachtet werden, diesen wieder zurückzuzahlen.

Berufstätige Jugendliche

Für berufstätige Jugendliche sieht das Gesetz eine Besonderheit vor. Steht der/die Minderjährige bereits in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis und haben die Eltern den Arbeits- oder Ausbildungsvertrag unterschrieben, kann er/sie alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte alleine abschließen. Er/Sie darf also ohne Zustimmung der Eltern nicht nur ein Gehaltskonto eröffnen, sondern auch den vollen Lohn oder das Gehalt bar abheben. Für Überweisungen oder andere Bankgeschäfte braucht er aber nach wie vor die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

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