Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

In Bildung

Warum soll ich meinen ausländischen Berufsabschluss bewerten lassen?

Seit dem 1. April 2012 haben Sie die Möglichkeit, Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss mit den Anforderungen an diesen Beruf in Deutschland vergleichen zu lassen. Dies ist für Sie vor allem dann wichtig, wenn Sie einen reglementierten Beruf in Deutschland ausüben wollen. „Reglementiert“ bedeutet, dass Sie den Beruf ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und ohne eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikation nicht ausüben dürfen. In Deutschland sind unter anderem Berufe im Gesundheits- und Bildungssektor (beispielsweise Ärztin, Krankenpfleger oder Erzieher) reglementiert. Außerdem gelten in einigen Berufen spezielle Regelungen, wenn Sie eine Selbstständigkeit anstreben (beispielsweise als Bäcker oder Friseur). In nicht reglementierten Berufen brauchen Sie dagegen keine formelle Anerkennung Ihres Abschlusses, um arbeiten zu dürfen (beispielsweise als Angestellter im Einzelhandel oder als Informatiker). Hier können Sie sich auch ohne eine Bewertung der Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt bewerben. Eine Prüfung Ihrer Qualifikationen kann aber trotzdem sinnvoll sein, damit der Arbeitgeber Ihre Qualifikationen besser einschätzen kann. Wichtig: Ihre Staatsangehörigkeit ist für das Verfahren nicht entscheidend. Auch eine Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie nicht. Sie können einen Antrag sogar stellen, wenn Sie nicht in Deutschland leben. Sie müssen lediglich einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss haben und nachweisen, dass Sie die Absicht haben, in Deutschland zu arbeiten.

Wie funktioniert das Verfahren?

Ihr im Ausland erworbener Berufsabschluss wird auf Antrag mit dem deutschen Berufsabschluss verglichen. Um den Antrag zu stellen, müssen Sie sich an die Stelle wenden, die für Ihre Berufsgruppe zuständig ist. Informationen zu den für die einzelnen Berufe zuständigen Stellen erhalten Sie im Internet (www.anerkennung-in-deutschland.de) oder telefonisch (+49 (0)30 1815-1111). In einem ersten Schritt müssen Sie sich dann entscheiden, mit welchem konkreten deutschen Berufsabschluss Sie Ihren Abschluss vergleichen lassen wollen. Hier hilft Ihnen die zuständige Stelle gerne weiter. Nachdem Sie Ihre Unterlagen eingereicht haben, wird geprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss und dem deutschen Berufsabschluss bestehen. Wenn das der Fall ist, können die Unterschiede möglicherweise durch andere Nachweise oder durch Berufserfahrung ausgeglichen werden. Falls Ihre Unterlagen für die Bewertung Ihres Berufsabschlusses nicht ausreichen, kann auch eine Qualifikationsanalyse, z.B. über Arbeitsproben oder Fachgespräche, erfolgen.

Welche Ergebnisse sind möglich?

Wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und dem deutschen Abschluss festgestellt werden, wird Ihnen die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt oder – wenn Sie auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllen – die Berufszulassung erteilt. Damit können Sie Ihren Beruf genauso ausüben wie mit einem deutschen Berufsabschluss. Wenn im Verfahren wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und dem deutschen Berufsabschluss festgestellt werden, erhalten Sie in den nicht reglementierten Berufen einen Bescheid, in dem diese Unterschiede genau beschrieben werden. Damit können Sie sich direkt bei Arbeitgebern bewerben oder sich auch eine individuell passende Weiterbildung aussuchen. Bei reglementierten Berufen können Sie die Unterschiede ausgleichen. Je nach Beruf müssen Sie dafür an einem Anpassungslehrgang oder einer fachlichen Prüfung teilnehmen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, soll das Verfahren in der Regel nicht länger als drei Monate dauern.

Was kostet das Verfahren?

Die Gebühren werden von der jeweils zuständigen Stelle festgelegt. Informieren Sie sich daher bereits vor der Antragstellung über die voraussichtlichen Kosten. Sollten Sie arbeitssuchend gemeldet sein oder Sozialleistungen beziehen, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen durch staatliche Stellen übernommen werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

¢ Tabellarische Übersicht über Ausbildung und bisherige Berufstätigkeit (in deutscher Sprache)

¢ Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

¢ Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses

¢ Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen

¢ Erklärung, dass bisher kein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung gestellt wurde

¢ Nachweis, dass Sie in Deutschland arbeiten wollen (entfällt für Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sowie für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern) Für reglementierte Berufe benötigen Sie teilweise noch weitere Unterlagen. Informieren Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, welche dies sind.

Wichtig: In der Regel sind die Unterlagen in deutscher Übersetzung und als beglaubigte Kopie vorzulegen. Erkundigen Sie sich vorher, ob Sie eine Übersetzung bei einem öffentlich bestellten Dolmetscher oder Übersetzer in Auftrag geben müssen.

Wo kann ich mich informieren?

Ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist, durch welche Gesetze er geregelt wird und an welche Stelle Sie sich zur Prüfung Ihrer Qualifikationen wenden müssen, erfahren Sie im Internet. Diese Informationen sowie eine Beratungsstelle in Ihrer Region finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Telefonisch erhalten Sie erste Informationen bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ unter der Nummer: +49 (0)30 1815-1111. Außer zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beraten Sie die Hotline-Mitarbeiter auch zu Arbeitssuche, Einreise und Aufenthalt sowie Spracherwerb.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bild: 450735_original_R_K_by_A. R._pixelio.de

One commentOn Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

  • I am sorting out relevant information about gate io recently, and I saw your article, and your creative ideas are of great help to me. However, I have doubts about some creative issues, can you answer them for me? I will continue to pay attention to your reply. Thanks.

Leave a reply:

Your email address will not be published.

Mobile Sliding Menu